Vorbemerkung
Das Vertragsverhältnis (Angebotsannahme) für die musikalische Gestaltung der Veranstaltung beruht auf den folgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Vertragspartner
Die Vertragspartner sind der Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) und der durchführende Discjockey
(nachfolgend „DJ“ genannt)
2. Vertrag
Verträge zwischen dem DJ und dem Kunden entstehen durchschriftliche Annahme eines übermittelten Angebotes (per Post oder auf elektronischen Weg, Whatsapp, E-Mail) oder schriftliche vertragliche Vereinbarung. Mündliche Vereinbarungen haben keinen Bestand.
3. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers (Kunden) ist unter folgenden Stornierungsbedingungen möglich:
a) bis 3 Wochen vor der Veranstaltung wird keine Stornogebühr verrechnet
b) ab 3 Wochen vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 390,00 € berechnet
Die Regelung gemäß vorbenanntem Pkt. b) bei Absage der Veranstaltung entfällt bei Gründen durch u.a.:
Höhere Gewalt wie z.B. Krankheit, Unfall, Katastrophen u.a. Brände behördliche Auflagen (u.a. Lockdown, Untersagung der Veranstaltung)
Ein Rücktritt seitens Djs (ab ab 2 Monaten vor Veranstaltungstermin) ist nur durch höhere Gewalt, wie z.B. bei technisch
bedingten Ausfällen ,Krankheit oder Unfall möglich. Der DJ wird in so einem Fall alles in seiner Macht Mögliche tun, um
dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen (ausgenommen Tod und schwere Erkrankungen). Der DJ wird den
Auftraggeber so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen
geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen, z.B. ärztliches Attest.
Sollte eine Ersatzbeschaffung bei Absage durch den DJ ab dem Zeitraum von 2 Monaten vor der Veranstaltung durch
den DJ nicht möglich sein und der Kunde sorgt selbst für Ersatz, erstattet der DJ dem Kunden eventuelle nachgewiesene
Mehrkosten (Kosten welche über das vorgelegte Angebot des DJ ́s hinaus gehen) bis max. 50 % der Mehrkosten.
Darüber hinaus kann kein weiterer Schadensersatz geltend gemacht werden.
4. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber(Kunde) , soweit
der Schaden nicht durch grob-fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig,
oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter (Kunde) bzw. der Verursacher.
Der DJ wird (ohne Beisein eines vom Veranstalter gestellten Lichttechnikers kein Equipment benutzen, von welchem
ein etwaiges Gefahrenpotential ausgeht (u.a. Laser-Effektgeräte, Blitzgeräte, Feuer- und Pyroeffekte).
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen,
behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber oder beim Betreiber der Veranstaltungsstätte,
Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der
Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf
Zurückhaltung einer Zahlung.
5. Zahlung der vereinbarten Gage
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an den DJ direkt vorzunehmen. Hierfür bekommt der Auftraggeber eine ordentliche Rechnung.
Private Veranstalter: Barzahlung nach Veranstaltungsende
Gewerbliche Veranstalter: Bar oder Zahlung innerhalb von 14 Tagen auf das vom DJ genannte Konto
*Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet
6. GEMA-Gebühren & Behördliche Auflagen
Bei reinen Privatveranstaltungen (Geburtstage, Hochzeiten, etc.) entfällt die GEMA Anmeldung und somit die Gebühr.
Bei öffentlichen Veranstaltungen (Schützenfeste, Kohlfahrten, Erntefest, Zeltdiscos , Jahrmärkte etc.) gilt:
Etwaig anfallende GEMA-Gebühren werden direkt vom Veranstalter (Kunden) auf http://www.gema.de
angemeldet, getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Im Bedarfsfall stellt der DJ dem Veranstalter (Kunden)
eine Playlist der Veranstaltung in Form einer Excel Tabelle oder einer PDF-Datei zur Verfügung.
Der Kunde sollte zudem sicherstellen , dass er im Bedarfsfall die Veranstaltung bei allen dazugehörigen
Behörden/Ämter angemeldet hat, die Veranstaltung im vollen Umfang genehmigt ist, und keine weiteren
Vorschriften entgegenstehen.
7. Pflichten des DJs
Der DJ verpflichtet sich, Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen, unter Berücksichtigung technischer
Vorgaben und Bestimmungen auszuführen und auf den Kunden bzw. die Gäste einzugehen.
Der DJ ist in der Ausgestaltung und Ausführung seines musikalischen Programms frei.
Nach vorheriger Absprache mit dem Kunden/Veranstalter, erfolgt die Programmgestaltung.
Selbstverständlich können die Gäste Einfluss nehmen, dass Wünsche geäußert werden können.
Diese Wünsche können aber nur berücksichtigt werden, wenn sie in die allgemeine Stimmungslage hineinpassen und keinen
negativen Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen.
Die Lautstärke wird auf die Räumlichkeiten und Personenanzahl abgestimmt und sollte sich auf einem verträglichen
Level befinden.
8. Auf- und Abbau sowie Besonderheiten am Veranstaltungsort
Der Auf- und Abbau der DJ Anlage (Ton- & Lichttechnik) erfolgt nach Absprache zeitnah vor und nach der
Veranstaltung. Der Aufbau sollte ab 2-3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn (Empfang bzw. eintreffen der Gäste)
möglich sein.
Der Mindestplatzbedarf beträgt 3 Meter Breite x 1,5 Meter Tiefe– ein Bühnenpodest ist nicht zwingend notwendig.
Für die Lichttechnik sollte eine Deckenhöhe von mindestens 3,20m vorhanden sein.
Es sollte ein genügend abgesicherter Stromanschluss: mind. 1 x 220 V Schuko zur Verfügung stehen. optimalerweise ein Starkstromanschluss 16A.
Der Stromanschluss sollte ausschließlich für die technische Anlage vom DJ zur Verfügung stehen. Es sollten keine
zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen sein, da dies
zu Störungen führen kann.
Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist bitte für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen.
b) ab 14 Tage vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100,00 € berechnet
Die Regelung gemäß Pkt. b) entfällt bei Gründen durch höhere Gewalt wie z.B. Krankheit, Unfall, Katastrophen u.a. Brände,behördliche Auflagen (u.a. Lockdown, Untersagung der Veranstaltung) etc.
Ein Rücktritt seitens DJs ist nur durch höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Unfall möglich. Der DJ wird in so einem Fall alles in
seiner Macht Mögliche tun, um dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen (ausgenommen Tod).
Der DJ wird den Auftraggeber so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen
geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen, z.B. ärztliches Attest.
2. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht
durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter bzw. der Verursacher.
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung,
Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen
kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen
Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
3. Sonstiges
GEMA-Gebühren & Behördliche Auflagen
Etwaig anfallende GEMA-Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen
Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr. Der Auftraggeber sollte sicherstellen, dass er im Bedarfsfall die Veranstaltung bei
allen dazugehörigen Behörden/Ämter angemeldet hat, die Veranstaltung im vollen Umfang genehmigt ist, und keine weiteren
Vorschriften entgegenstehen.
4. Pflichten des DJs
Der DJ verpflichtet sich, Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen, unter Berücksichtigung technischer Vorgaben und
Bestimmungen auszuführen. Der DJ ist in der Ausgestaltung und Ausführung seines Programms frei. Nach vorheriger Absprache mit
dem Kunden/Veranstalter, erfolgt die Programmgestaltung. Selbstverständlich können die Gäste Einfluss nehmen, dass Wünsche
geäußert werden können. Diese Wünsche können aber nur berücksichtigt werden, wenn sie in die allgemeine Stimmungslage
hineinpassen und keinen negativen Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen.
Die Lautstärke wird auf die Räumlichkeiten und Personenanzahl abgestimmt und sollte sich auf einem verträglichen Level befinden.
5. Auf- und Abbau sowie Besonderheiten am Veranstaltungsort
Der Auf- und Abbau der DJ Anlage (Ton- & Lichttechnik) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Der Aufbau sollte ab 2-3
Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich sein. Der Mindestplatzbedarf beträgt 2 Meter x 1,5 Meter – ein Bühnenpodest ist nicht notwendig.Es sollte ein genügend abgesicherter Stromanschluss: mind. 1 x 220 V Schuko zur Verfügung stehen.
Der Stromanschluss sollte ausschließlich für die technische Anlage vom DJ zur Verfügung stehen. Es sollten keine zusätzlichen Geräte
wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen sein, da dies zu Störungen führen kann.